Minderjährige

Neben den gesetzlichen Regelungen, die es bei Minderjährigen zu beachten gilt, gelten bei mir auch gewisse Einschränkungen, was das Piercen Minderjähriger angeht. 

Es ist rechtlich untersagt, Kinder unter 14 Jahren zu piercen, auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten dem Eingriff zustimmen.

Haben Kinder das 14. Lebensjahr erreicht, muss mindestens ein Erziehungsberechtigter zustimmen und beim Piercingstermin anwesend sein, der sich, wie auch das Kind, ausweisen können muss. Von beiden Ausweisdokumenten erstelle ich eine Kopie und bewahre sie zusammen mit den Einverständniserklärungen auf.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr genügt die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie der Ausweisdokuments.

Weicht der Nachname des Erziehungsberechtigten von dem des Kindes ab, ist ein entsprechender Nachweis (bspw. Geburtsurkunde) vorzulegen.

Gesetzlich gibt es bezüglich der Auswahl des Piercings keine Einschränkungen bei Minderjährigen. Jedoch gelten bei abweichend davon nachfolgende Einschränkungen, die auch nicht verhandelbar sind.

Bei Minderjährigen werden folgende Leistungen NICHT von mir erbracht:

  • Sämtliche Piercings im Intimbereich
  • Brustwarzenpiercing
  • Dermal Anchor
  • Dehnen von Ohrlöchern

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EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Wenn Du minderjährig bist, lade Dir bitte die Einverständniserklärung runter und bring sie ausgefüllt zum Termin mit.

K

n i c k i s
p i e r c i n g s t ü b c h e n 
Nicole Kettler-Werner
Hermine-Maierheuser-Str. 10
76351 Linkenheim-Hochstetten
Telefon: 07247 987 29 56
Mobil: 0179 743 70 73
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